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Versicherungsrecht Aktuell

Versicherungsrecht Aktuell

By: Oliver Meixner
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Der Name ist Programm. Es werden neue und für die Praxis relevante Entscheidungen vorgestellt und deren Auswirkungen beleuchtet. Dazu werden aber auch Verlautbarungen der BaFin, neue AVB oder technische Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit besprochen.Oliver Meixner
Episodes
  • Beratungspflicht des Krankenversicherers
    Oct 9 2025

    Urteil der Woche: OLG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom01.07.2025 – 5 U 2/25

    Kurzbeschreibung

    In dieser Folge besprechen wir eine Berufungsentscheidungzur privaten Krankenversicherung (Tarif PN). Der Beklagte blieb über JahreBeitragszahlungen schuldig – und scheiterte mit seiner Berufung. Spannend: dieAnrechnung von Jobcenter-Zahlungen, der (verspätete) Wechsel in den Basistarifund die Frage, wer was zur Beratung beweisen muss.

    Inhalt

    Sachverhalt: Versicherungsvertrag im Tarif PN;Beitragsrückstände Jan 2019–Feb 2022 i.H.v. 9.398,90 €

    Erstinstanz: Verurteilung zur Zahlung; durchgehenderVersicherungsschutz im Tarif PN im relevanten Zeitraum; Basistarifwechsel erstdanach

    Jobcenter-Zahlungen: Nur teilweise anrechenbar, weil keinewirksame Tilgungsbestimmung beim Versicherer eingegangen ist

    Beratungspflichten: Keine Pflichtverletzung des Versicherers– wiederholte schriftliche Hinweise auf Tarifwechselmöglichkeit

    Beweislast: Versicherungsnehmer trägt die Beweislast fürBeratungsanlass und ordnungsgemäße Beratung

    Praxistipps

    Tilgungsbestimmung sauber adressieren: Zahlungen sollten mitklarer, nachweisbarer Zweckbestimmung beim Versicherer eingehen.

    Tarifwechsel dokumentieren: Hinweise und Beratungsgesprächeschriftlich festhalten.

    Basistarifwechsel rechtzeitig prüfen: Wirkung erst abWechselzeitpunkt; keine Rückwirkung auf Altschulden.

    JohannsenRechtsanwälte⁠

    ⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

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    19 mins
  • Unzulässige Klauselersetzung
    Oct 2 2025

    BGH, Urt. v. 12.3.2025 – IV ZR 32/24

    Worum ging’s?
    Versicherer hatten nach der BGH-Entscheidung vom 06.07.2016 viele Krankentagegeld-Bedingungen per „Klauselersetzung“ geändert (v.a. § 4 IV MB/KT:Herabsetzung des Tagessatzes). Jetzt hat der BGH klargestellt, wann solche Ersetzungen zulässig sind – im Lichte der EuGH-Rechtsprechung zu AGB (Art. 6 I RL 93/13/EWG).

    JohannsenRechtsanwälte⁠

    ⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht


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    26 mins
  • Gebrauchter Neupreis
    Sep 24 2025

    LG Itzehoe, Urteil vom 17.01.2025 – 3 O 285/24

    Das LG Itzehoe hat mit seinem Urteil entschieden, dass einals Campingfahrzeug versichertes Kfz im Sinne der AKB 2021 kein PKW ist. DerKläger verlangte nach einem Totalschaden durch die Flutkatastrophe 2021 eineNeupreisentschädigung und Ersatz von Abschlepp- sowie Standkosten. Die Versicherungzahlte lediglich den Wiederbeschaffungswert. Das Gericht stellte klar, dass dieNeupreisentschädigung nach A.2.6.1 AKB ausschließlich für PKW gilt.Campingfahrzeuge seien aufgrund ihrer Zweckbestimmung und der ausdrücklichenUnterscheidung in den AKB nicht darunter zu fassen. Auch die Zulassung alsM1-Fahrzeug ändere daran nichts. Zudem seien Abschleppkosten nach denBedingungen nur bei Beschädigung erstattungsfähig, nicht jedoch beiTotalschaden. Standkosten seien ebenfalls nicht versichert und auch keinersatzfähiger Verzugsschaden.

    JohannsenRechtsanwälte⁠

    ⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

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    22 mins
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