
Beratungspflicht des Krankenversicherers
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Urteil der Woche: OLG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom01.07.2025 – 5 U 2/25
Kurzbeschreibung
In dieser Folge besprechen wir eine Berufungsentscheidungzur privaten Krankenversicherung (Tarif PN). Der Beklagte blieb über JahreBeitragszahlungen schuldig – und scheiterte mit seiner Berufung. Spannend: dieAnrechnung von Jobcenter-Zahlungen, der (verspätete) Wechsel in den Basistarifund die Frage, wer was zur Beratung beweisen muss.
Inhalt
Sachverhalt: Versicherungsvertrag im Tarif PN;Beitragsrückstände Jan 2019–Feb 2022 i.H.v. 9.398,90 €
Erstinstanz: Verurteilung zur Zahlung; durchgehenderVersicherungsschutz im Tarif PN im relevanten Zeitraum; Basistarifwechsel erstdanach
Jobcenter-Zahlungen: Nur teilweise anrechenbar, weil keinewirksame Tilgungsbestimmung beim Versicherer eingegangen ist
Beratungspflichten: Keine Pflichtverletzung des Versicherers– wiederholte schriftliche Hinweise auf Tarifwechselmöglichkeit
Beweislast: Versicherungsnehmer trägt die Beweislast fürBeratungsanlass und ordnungsgemäße Beratung
Praxistipps
Tilgungsbestimmung sauber adressieren: Zahlungen sollten mitklarer, nachweisbarer Zweckbestimmung beim Versicherer eingehen.
Tarifwechsel dokumentieren: Hinweise und Beratungsgesprächeschriftlich festhalten.
Basistarifwechsel rechtzeitig prüfen: Wirkung erst abWechselzeitpunkt; keine Rückwirkung auf Altschulden.
JohannsenRechtsanwälte
HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht