Herr Koch hat Recht. cover art

Herr Koch hat Recht.

Herr Koch hat Recht.

By: Henning Koch
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DIGITALRECHT- Datenschutz, Arbeitsrecht und IT-Recht. Podcast und Beratung. Der Digitalrecht-Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch befasst sich mit dem Digitalrecht, Themen aus den Querschnittsbereichen des Datenschutz, Arbeitsrecht und IT-Recht – im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen. Mal alleine, mal mit Gesprächspartnern. Aktuell, kompetent und mit einem Augenzwinkern. Diesen Podcast finden Sie auf www.herrkochhatrecht.de, bei Spotify, Apple podcast, Amazon Podcast, Deezer und den üblichen anderen podcast-Apps. Der Podcast adressiert sich an alle diejenigen, die beruflich mit Digitalrecht und Datenschutz bzw. digitalen Themen zu tun haben, wie zum Beispiel Datenschützer*Innen oder alle mit IT-Verantwortung, Geschäftsleitungen von Unternehmen oder Agenturen, Soloselbständige oder Gründer*Innen. Der Podcast ist natürlich aber auch für alle diejenigen gedacht, die das Thema interessiert oder einfach nach Denkanstößen für Ihre alltäglichen Fragestellungen in Digitalrecht suchen. Henning Koch ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie zertifizierter (auch behördlicher) Datenschutzbeauftragter in der Wetzlarer Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer Daneben ist er Geschäftsführer der RPA Datenschutz+Compliance GmbH . Schwerpunkte seiner täglichen Arbeit liegen im Datenschutz, dem Arbeitsrecht und dem IT-Recht. Herr Koch ist auch Trainer für Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzrecht. Feedback für Henning Koch gern per mail henning (at) herrkochhatrecht.de oder Henning Koch folgen unter Instagram, twitter und LinkedIn.Henning Koch Economics Social Sciences
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Episodes
  • 12 - Über Schule, Datenschutz und die Digitalisierung des Unterrichts.
    Feb 18 2021
    Die aktuelle Situation ist für Lehrkräfte sowie Schüler*innen schon schwierig genug. Unterricht von der Ferne aus durchzuführen ist für viele eine neue Herausforderung, die oftmals allein schon an der Technik und der Verfügbarkeit von Endgeräten oder Internetanschlüssen scheitert. Umso wichtiger ist es, dass die Lehrkräfte sich nicht auch noch mit rechtlichen Fragestellungen aufhalten und sich voll auf den Unterricht und die damit verbundenen neuen Herausforderungen konzentrieren können.
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    29 mins
  • 11- Über Clubhouse, Marketing und Datenschutz.
    Feb 6 2021
    In der heutigen Folge geht es um das neue Phänomen der Clubhouse- App und um das soziale Netzwerk, was sich daraus bildet. Don’t belive the Hype. Das möchte man am liebsten sagen. Aber das Marketing greift. Das Gefühl, etwas zu verpassen ist aktuell in keinem Bereich stärker spürbar als bei Clubhouse. Heute sind im Interview zu Gast Benjamin Grimmer und Steffen Schmidt, beides Experten für den Bereich digitales Marketing und digitale Medien. Mit ihnen spreche ich über die ersten Erfahrungen mit Clubhaus sowie die Herausforderungen und das Potenzial.
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    30 mins
  • 10 - Über die elektronische Patientenakte und die Digitalisierung der Arztpraxis. + Interview mit Facharzt Stephan Eisfeld.
    Jan 7 2021
    In der Folge geht es um die elektronische Patientenakte. Seit 2004 arbeitet man an der Möglichkeit einer elektronischen Patientenakte. Vom 1. Januar an gibt es nun die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte an der elektronischen Patientenakte teilzunehmen. Die ePA soll von ihrer Idee her alle Gesundheitsinformationen bündeln. Medikamente, Behandlungen, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Vorerkrankungen, Impfungen: ab dem 1.1.2021 kann man eine solche Karte bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Ausgerollt wird das Ganze in mehreren Stufen: Im ersten Quartal 2021 können die Versicherten die elektronische Patientenakte erhalten. Einzelne Arztpraxen in sogenannten Projektgebieten in Nordrhein-Westfalen in und Berlin werden damit bereits vernetzt. Ab dem 2. Quartal 2021 sollen dann auch die sogenannten Leistungserbringer in die elektronische Patientenakte eingebunden werden. Ab der 2. Jahreshälfte 2021 soll dann die Vernetzung insgesamt für Ärztinnen und Ärzte sowie Leistungserbringer verpflichtend sein. In einem Jahr nämlich zum 1. Januar 2022 sollen auch dann die Krankenhäuser mit eingebunden sein. Den Zugriff auf diese Daten steuern die Versicherten. Sie entscheiden, wer worauf Zugriff hat. Dies ist auch wichtig, weil es sich bei diesen Daten als Gesundheitsdaten um sogenannte besondere personenbezogene Daten handelt im Sinne von Art. 9 DSGVO, für die besondere Verarbeitungsgrenzen gelten. Kritik kommt vor diesem Hintergrund vom Chaos Computer Club. Zwar sollen die Daten verschlüsselt abgelegt werden. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Daten tatsächlich sicher sind. Die Möglichkeit, Zugriff zu erhalten etwa durch Hacking, ist durchaus gegeben. Schwachstelle ist hier auch das Leseterminal in den jeweiligen Arztpraxen. Das ganze System steht und fällt aber auch mit der Einhaltung der Berechtigungsstrukturen innerhalb der Arztpraxen und Kliniken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Leseberechtigungen intern weitergegeben werden mit der Folge, dass nicht nur die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Einsicht erhalten, sondern auch andere. Danach führe ich ein Interview mit Stephan Eisfeld – (www.praxis-eisfeld-sarac.de) Internist mit hausärztlicher Praxis in Frankenberg /Eder über die Digitalisierung in der Arztpraxis. Herr Koch hat Recht. Der Digitalrecht-Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch befasst sich mit dem Digitalrecht, Themen aus den Querschnittsbereichen des Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht – im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen. Mal alleine, mal mit Gesprächspartnern. Aktuell, kompetent und mit einem Augenzwinkern. Diesen Podcast finden Sie auf www.herrkochhatrecht.de, bei Spotify, Apple podcast, Amazon Podcast und den üblichen anderen podcast-Apps. Henning Koch ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie zertifizierter (auch behördlicher) Datenschutzbeauftragter in der Wetzlarer Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer (www.rpa-kanzlei.de). Daneben ist er Geschäftsführer der RPA Datenschutz+Compliance GmbH (www.rpa-datenschutz.de). Feedback für Henning Koch gern per mail Henning@herrkochhatrecht.de oder Henning Koch folgen unter www.Instagram.com/herrkochhatrecht www.twitter.com/kochhatrecht www.linkedin.com/in/rechtsanwalt-henning-koch-digitalrecht/
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    23 mins

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