10 - Über die elektronische Patientenakte und die Digitalisierung der Arztpraxis. + Interview mit Facharzt Stephan Eisfeld. cover art

10 - Über die elektronische Patientenakte und die Digitalisierung der Arztpraxis. + Interview mit Facharzt Stephan Eisfeld.

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In der Folge geht es um die elektronische Patientenakte. Seit 2004 arbeitet man an der Möglichkeit einer elektronischen Patientenakte. Vom 1. Januar an gibt es nun die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte an der elektronischen Patientenakte teilzunehmen. Die ePA soll von ihrer Idee her alle Gesundheitsinformationen bündeln. Medikamente, Behandlungen, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Vorerkrankungen, Impfungen: ab dem 1.1.2021 kann man eine solche Karte bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Ausgerollt wird das Ganze in mehreren Stufen: Im ersten Quartal 2021 können die Versicherten die elektronische Patientenakte erhalten. Einzelne Arztpraxen in sogenannten Projektgebieten in Nordrhein-Westfalen in und Berlin werden damit bereits vernetzt. Ab dem 2. Quartal 2021 sollen dann auch die sogenannten Leistungserbringer in die elektronische Patientenakte eingebunden werden. Ab der 2. Jahreshälfte 2021 soll dann die Vernetzung insgesamt für Ärztinnen und Ärzte sowie Leistungserbringer verpflichtend sein. In einem Jahr nämlich zum 1. Januar 2022 sollen auch dann die Krankenhäuser mit eingebunden sein. Den Zugriff auf diese Daten steuern die Versicherten. Sie entscheiden, wer worauf Zugriff hat. Dies ist auch wichtig, weil es sich bei diesen Daten als Gesundheitsdaten um sogenannte besondere personenbezogene Daten handelt im Sinne von Art. 9 DSGVO, für die besondere Verarbeitungsgrenzen gelten. Kritik kommt vor diesem Hintergrund vom Chaos Computer Club. Zwar sollen die Daten verschlüsselt abgelegt werden. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Daten tatsächlich sicher sind. Die Möglichkeit, Zugriff zu erhalten etwa durch Hacking, ist durchaus gegeben. Schwachstelle ist hier auch das Leseterminal in den jeweiligen Arztpraxen. Das ganze System steht und fällt aber auch mit der Einhaltung der Berechtigungsstrukturen innerhalb der Arztpraxen und Kliniken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Leseberechtigungen intern weitergegeben werden mit der Folge, dass nicht nur die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Einsicht erhalten, sondern auch andere. Danach führe ich ein Interview mit Stephan Eisfeld – (www.praxis-eisfeld-sarac.de) Internist mit hausärztlicher Praxis in Frankenberg /Eder über die Digitalisierung in der Arztpraxis. Herr Koch hat Recht. Der Digitalrecht-Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch befasst sich mit dem Digitalrecht, Themen aus den Querschnittsbereichen des Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht – im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen. Mal alleine, mal mit Gesprächspartnern. Aktuell, kompetent und mit einem Augenzwinkern. Diesen Podcast finden Sie auf www.herrkochhatrecht.de, bei Spotify, Apple podcast, Amazon Podcast und den üblichen anderen podcast-Apps. Henning Koch ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie zertifizierter (auch behördlicher) Datenschutzbeauftragter in der Wetzlarer Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer (www.rpa-kanzlei.de). Daneben ist er Geschäftsführer der RPA Datenschutz+Compliance GmbH (www.rpa-datenschutz.de). Feedback für Henning Koch gern per mail Henning@herrkochhatrecht.de oder Henning Koch folgen unter www.Instagram.com/herrkochhatrecht www.twitter.com/kochhatrecht www.linkedin.com/in/rechtsanwalt-henning-koch-digitalrecht/
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