
Folge 429 - Erbmasse
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Das Wort Erbmasse ist Dir bestimmt schon einmal begegnet. Doch was ist darunter genau zu verstehen?
Neben Geldmitteln, Immobilien und Grundbesitz fallen auch andere Wertgegenstände, Fahrzeuge, persönliche Dinge sowie Eigentumsanteile unter die Erbmasse.
Im Umkehrschluss gehören jedoch auch alle offenen Forderungen sowie Darlehen und Schulden zur Erbmasse, die wiederum vom Gesamtvermögen abgezogen werden müssen.
Von der Erbmasse abzugsfähig sind die Kosten der Beantragung des Erbscheines, Notar- und Grundbuchkosten. Kosten für eine Bestattung können ebenso aus der Erbmasse heraus beglichen werden. Im Falle einer Erbauseinandersetzung können Anwalts- und Gerichtskosten das Erbe schmälern.
Die Erbmasse wird durch das zuständige Nachlassgericht festgelegt. Nach Annahme einer Erbschaft haben die Erben sämtliche Kosten, die mit der Nachlassabwicklung zusammenhängen, zu bezahlen. Liegt der Wert der Erbschaft über dem Steuerfreibetrag, dann muss der Erbe auch Erbschaftsteuer bezahlen.
Wichtig zu wissen ist: Wenn Verbindlichkeiten und Schulden das positive Vermögen des Erblassers übersteigen, sollte das Erbe ausgeschlagen werden.