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E7 - Betrugsmasche mit EU-Insolvenzen

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In sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram & Co. mehren sich derzeit Angebote, die suggerieren, eine EU-Insolvenz – insbesondere in Irland – sei ohne tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts und ohne physische Anwesenheit vor Ort durchführbar. Solche Behauptungen sind nicht nur realitätsfern, sondern stellen eine gravierende Irreführung dar und bewegen sich eindeutig im Bereich unseriöser Geschäftspraktiken. Hier wird wahrscheinlich versucht, auf schnellem Wege mit großen Versprechungen an etwas Geld zu kommen. In diesem Podcast erläutern wir die rechtlichen Grundlagen europäischer Insolvenzverfahren gemäß der EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) von 2017. Besonderer Fokus liegt auf der Aufklärung über rechtlich unhaltbare Angebote am Markt. Kernpunkte: 1. Rechtsgrundlage: Art. 3 der Europäischen Insolvenzverordnung verlangt zwingend die komplette Verlagerung des Lebensmittelpunktes (COMI - Center of Main Interest) 2. Erforderliche Evidenzen: Wohnsitznachweis, Bankkonto, Freizeitgestaltung, Steuerpflicht oder arbeitsrechtliche Nachweise im jeweiligen EU-Land 3. Zuständige Jurisdiktionen: Sachgemäße Analyse der Vorzüge von Insolvenzverfahren in Lettland, Spanien und Irland unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen 4. Rechtssicherheit: Fundierte Darstellung gerichtlich bestätigter Verfahren inkl. Referenz auf erfolgreich erstrittene Urteile zur Anerkennung ausländischer Restschuldbefreiungen Dieser Podcast dient der Aufklärung über unseriöse Praktiken durch nicht qualifizierte Anbieter, die entgegen geltendem EU-Recht Insolvenzverfahren ohne Wohnsitzverlagerung anbieten. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation bieten wir eine kostenfreie Erstberatung durch erfahrene Experten und Juristen des Insolvenzrechts. Jetzt Termin buchen: www.kanzlei-rieger.eu/termin-buchen
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