Verwaltungsrecht AT: Widerruf, Entschädigung und Erstattung
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In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Widerruf, der Entschädigung und der Erstattung im Rahmen eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes. Der Widerruf eines Verwaltungsakts ist die Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsakts durch die Behörde selbst, meist wegen geänderter Umstände oder aus Gründen des öffentlichen Interesses. Anders als die Rücknahme, die einen Rechtsfehler voraussetzt, ist der Widerruf also auf einen rechtmäßigen Bescheid gerichtet. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
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