NRW läutet eine „Vergabe‑Revolution“ ein: seit dem 01.01.2026 fliegen alle bisherigen Regeln raus – UVgO, VOB/A Abschnitt 1, Wertgrenzen, alles weg! Der neue § 75a GO NRW katapultiert Kommunen in völlige Entscheidungsfreiheit und zwingt diese, Vergaben nur noch nach fünf großen Prinzipien zu steuern – Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Was bedeutet dieser radikale Schnitt für Vergabestellen, Unternehmen und die Praxis? Wir sprechen darüber!
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