Nachzug der Eltern zum mittlerweile volljährigen schutzberechtigten Kind
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Nachzug der Eltern zum zunächst minderjährigen - dann volljährigen Kind in Deutschland, das als Flüchtling anerkannt ist oder subsidär schutzberechtigt ist.
Ein Kind kommt allein und noch minderjährig nach Deutschland. Nennen wir ihn agil. Er beantragt internationalen Schutz, also möchte er als Flüchtling oder zumindest als Subsidiär Schutzberechtigter anerkannt werden.
Während der Antrag geprüft wird, wird er volljährig. Was bedeutet dies für den Nachzug der Eltern? Wie Visum ist ein Podcast von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde für alle, die sich für ein schnelleres Visum einsetzen.
Entscheidung des EuGH von 2018
Stellungnahme Gernalanwalt de la Tour Oktober 2025:
Schlussanträge vom 30.10.2025 – C-571/24
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite: https://www.familiennachzug-visum.de
Auf der Webseite des Bundestages können Sie sich registrieren und mitunterzeichnen.
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html