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Doch! Nein! Bundesverfassungsgericht!

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Wieder und wieder läuft Christoph vor eine Wand, wenn er versucht, für seine Mandanten, also Journalisten, die Namen von Anwälten von der Staatsanwaltschaft zu erfragen.

Diesmal:

Genau, Ihr erinnert Euch. Wir hatten dazu schon 2 Fälle.

Jetzt hat Christoph die Faxen dicke und geht nach Karlsruhe.
Was Christoph bewegt: Das Rechercherecht der Presse ist verfassungsrechtlich geschützt.Was mich bewegt: Beschneidet die Staatsanwaltschaft nicht die betroffenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in ihrer Berufsausübung? Sollten die Anwältinnen und Anwälte nicht selbst entscheiden, ob sie sich äußern oder nicht? Und zwar gemeinsam mit den Mandanten? Und warum fragt man nicht mal bei den Verteidigerinnen und Verteidigern nach? Wär doch auch ne Option...

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Fall 2: Der Büergermeister und sein geheimer Verteidiger

Fall 1: Pressefreiheit kontra Mandatsgeheimnis

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