05-Aufenthaltszweck bestimmt Aufenthalt
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Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums richten sich vor allem nach dem Zweck des beabsichtigten Aufenthalts.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde erläutert, welche Aufenthaltszwecke es gibt und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Neben den im deutschen Aufenthaltsgesetz angegebenen Zwecken, etwa dem Zweck des Ehegattennachzugs, geht er auf die „sonstigen Zwecke“ ein.
Er weist auch auf die Möglichkeit hin, dass mehrere Auferwecken nebeneinander bestehen können und beim Wegfall bzw. Änderung des Aufenthaltszwecks geschehen kann.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite: https://www.familiennachzug-visum.de
Dort finden Sie auch das Schreiben des Petitionsausschusses zu meiner Petition zum Nachzug von Ehegatten ohne vorherigen Sprachnachweis.
Auf der Webseite des Bundestages können Sie sich registrieren und mitunterzeichnen.
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html