04 Nachzug der Geschwister
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Wie ist der Nachzug von Geschwisterkindern möglich?
Insbesondere: Wie kann ein minderjähriger, unbegleiteter Schutzberechtigter, seine Geschwister zu sich nachziehen lassen.
Ein Anspruch auf Nachzug der Geschwister, also von Bruder oder Schwester, sieht das deutsche Ausländerrecht nicht vor.
Ein Nachzug ist nur sehr eingeschränkt möglich: Erforderlich ist ein außergewöhnlicher Härtefall.
Die damit verbunden Voraussetzungen sind jedoch mit dem internationalen Verpflichtungen Deutschlands in Hinblick auf die Menschen- und Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Erforderlich ist daher eine „völkerrechtskonforme“ Auslegung der ausländerrechtlichen Vorschriften, hier vor allem von § 32, § 36 und § 36a AufenthG.
Institut für Menschenrechte
Hürden beim Familiennachzug (pdf-Dezember 2020)
Anwendungshinweise Berlin
Anwendungshinweise Schleswig-Holstein
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite: https://www.familiennachzug-visum.de
Auf der Webseite des Bundestages können Sie sich registrieren und mitunterzeichnen.
https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.html